Arbeitshilfe - Stand: 28.04.2017

Festsetzungsfrist für Stromsteuervergütungsansprüche

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Ablehnung der Entlastung von der Stromsteuer nach § 9b StromStG für vom Versorger im Jahr 2011 gelieferten Strom wegen verspäteter Beantragung im September 2013.

Wann beginnt die Festsetzungsfrist für den Vergütungsanspruch?

Ist ein Energieerzeugnis im Sinne der energiesteuerlichen Entlastungstatbestände "nachweislich versteuert" mit dem Entstehen des Steueranspruchs oder erst durch die Anmeldung oder Festsetzung der Steuer?

(s.a. Urteil des FG Hamburg 4 K 181/10 ).

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
WAAAF-89888