Arbeitshilfe - Stand: 30.08.2017

Leistungen eines selbstständig tätigen landwirtschaftlichen Betriebshelfers sind umsatzsteuerfrei

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Sind Leistungen eines selbstständig tätigen landwirtschaftlichen Betriebshelfers (sog. freier Betriebshelfer), die nicht unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 27 Buchst. b UStG fallen, durch unmittelbare Anwendung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
IAAAF-89884