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LSG Rheinland-Pfalz Beschluss v. - L 5 KR 325/16 B ER

Gesetze: SGB V § 2 Abs. 1 S. 3; 33; 135; 137c Abs. 3; SGG § 86b Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Krankenkasse kann regelmäßig nicht im Wege einer einstweiligen Anordnung zur Gewährung einer aktiven Neuroprothese wegen einer infolge einer Multiplen Sklerose bestehenden Fußheberschwäche verpflichtet werden.

Fundstelle(n):
OAAAF-89522

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