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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 9 AL 138/15

Leitsatz

Leitsatz:

Die Voraussetzung der Unmittelbarkeit gilt für sämtliche Versicherungspflichttatbestände des § 26 Abs. 2 SGB III und damit auch für eine privatrechtliche Tarifgestaltung in einem Krankenversicherungsvertrag, wonach die Zahlung von Krankentagegeld erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit einsetzt (§ 26 Abs. 2 Nr. 2 SGB III).

Fundstelle(n):
TAAAF-89516

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