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LSG Bayern Beschluss v. - L 5 KR 602/16 ER

Leitsatz

Leitsatz:

1. Einem während eines gerichtlichen Verfahrens inkonsistentem Tatsachen-Vorbringen, bei welchem ein gewisser prozessualer Lerneffekt nicht als gänzlich abwegig bezeichnet werden kann, ist ein eher eingeschränkterer Beweiswert zuzusprechen.

2. Im Rahmen der Beweiswürdigung zum Fristenlauf hat es gewisse Bedeutung, wenn eine Krankenkasse fast drei Jahre nach Inkrafttreten der gesetzlichen Genehmigungsfiktion § 13 Abs. 3a SGB V Schriftstücke der Versicherten nicht mit einem Eingangsstempel versehen hat.

Fundstelle(n):
OAAAF-89509

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