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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 5297/15

Gesetze: SGB V § 13 Abs. 3a

Leitsatz

Leitsatz:

Leistungen durch nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Leistungserbringer (hier: Durchführung einer ambulanten Liposuktion in einer Privatklinik) liegen offensichtlich außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und werden daher von der Genehmigungsfiktion des § 13 Abs. 3a S. 6 SGB V nicht erfasst.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
NAAAF-89476

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