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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 4 P 949/16

Gesetze: SGB XI § 33 Abs. 2 S. 1; SGB XI § 33 Abs. 3

Leitsatz

Leitsatz:

Der Eintritt der Voraussetzungen für eine Familienversicherung in der gesetzlichen Pflegeversicherung ist nicht mit dem Eintritt von Versicherungspflicht identisch. Versicherungszeiten in der privaten Pflegeversicherung sind bei Eintritt der Voraussetzungen einer Familienversicherung in der gesetzlichen Pflegeversicherung daher nicht nach § 33 Abs. 3 SGB XI auf die nach § 33 Abs. 2 S. 1 SGB XI erforderliche Vorversicherungszeit anzurechnen.

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 14 Nr. 7
ZAAAF-89472

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