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KSR Nr. 1 vom Seite 10

Zurückweisung eines ausländischen Steuerberaters

Wann dürfen Steuerberatungsleistungen im Ausland erbracht werden?

Axel Scholz

Der BFH hat dazu Stellung genommen, ob eine Steuerberatungsgesellschaft, die im EU-Ausland ansässig ist, zur Hilfeleistung in Steuersachen berechtigt ist, und inwiefern sie dazu nachweisen muss, dass ihr Personal die entsprechenden beruflichen Qualifikationen besitzt.

Sachverhalt im Besprechungsfall

Eine Kapitalgesellschaft britischen Rechts (A) mit Sitz in Großbritannien und Niederlassungen in den Niederlanden sowie in Belgien hat als Gegenstand des Unternehmens die Wirtschaftsberatung, Steuerberatung und das Rechnungswesen. Gesellschafter und Geschäftsführer sind die in Deutschland ansässige S sowie der in Belgien ansässige Y. In Deutschland ist A nicht als Steuerberatungsgesellschaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes anerkannt, gleichwohl berät sie mehrere in Deutschland ansässige Mandanten in steuerlichen Angelegenheiten und tritt für diese in steuerlichen Verfahren auf. Postsendungen ließ A an die B-Ltd. mit Sitz in Deutschland senden, in deren Büroräumen Y nachweislich tätig war. A wirkte u. a. bei der Anfertigung der Umsatzsteuererklärung einer deutschen Mandantin mit. Die Erklärung wurde beim Finanzamt eingereicht, das A aber als Bevollmächtigte für das Umsatzsteuer-Festsetzungsverfahren zurückw...