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Einkommensteuer | Kindergeldanspruch bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes nach Ablegung der Prüfung
Das entschieden, dass der Anspruch auf Kindergeld nach dem 18. und vor dem 25. Lebensjahr eines Kindes endet, wenn das Kind einen Ausbildungsstand erreicht hat, der es zur Berufsausübung nach dem angestrebten Berufsziel befähigt. Das Berufsziel ist in der Regel mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse erreicht. Der Kindergeldanspruch besteht jedoch weiter, wenn das Kind nach der Ablegung der Prüfung aufgrund des Ausbildungsvertrags nicht dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Im Streitfall beantragte der Kläger Kindergeld für seine Tochter und gab an, dass deren Ausbildung zur staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin nach dem Schul- und Praxisvertrag am ende. Die Tochter be...