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Betriebsveranstaltungen: Wann feiert das Finanzamt mit?
BMF nimmt zu Auslegungsfragen Stellung
[i]Strohner, NWB 5/2015 S. 246Zum hat der Gesetzgeber in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG eine Regelung zur Behandlung von Aufwendungen für eine Betriebsveranstaltung als Reaktion auf unliebsame BFH-Rechtsprechung aufgenommen. Ruhe ist hierdurch nicht eingekehrt. Zwar hat die Finanzverwaltung in einem umfangreichen BMF-Schreiben zu Auslegungsfragen aus ihrer Sicht Stellung [i]BMF, Schreiben vom 7.12.2016 NWB HAAAF-88065 genommen. Sämtliche Auslegungsfragen lassen sich hierdurch jedoch nicht beantworten. Nachfolgend wird auf die aktuell in der Diskussion befindlichen Fragen überblicksartig eingegangen.
In der NWB Datenbank (Login unter www.nwb.de) können Sie unter der NWB DokID NWB XAAAE-65792 eine Checkliste zur Ermittlung der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen einer Betriebsveranstaltung herunterladen.
I. Begriffsbestimmung: Betriebsveranstaltung
1. Legaldefinition weicht von früherer Rechtsauslegung ab
[i]Grundlagen „Betriebsveranstaltungen“ NWB YAAAE-61363 § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG gilt für Zuwendungen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer und dessen Begleitpersonen anlässlich von Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter (Betriebsveranstaltung).
Der Begriff der „Betriebsveranstaltung“ wurde legal definiert. Die Legaldefinition we...