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NWB-EV Nr. 1 vom Seite 23

Testierunfähigkeit: Welche Kriterien gelten für den Nachweis?

Symptome und ihre Einordnung

Professor Dr. med. Clemens Cording

Bei Juristen wie Medizinern bestehen nicht selten Unklarheiten, teils auch Vorurteile darüber, welche psychischen Störungen zu Testierunfähigkeit führen und wie man diese erkennen kann. Insbesondere sind die Unterscheidungsmerkmale zwischen natürlichen Willensäußerungen und freier Willensbestimmung nicht allgemein geläufig. Der vorliegenden Aufsatz gibt einen kurzen Überblick über die durch Gesetz und Rechtsprechung im Dialog mit forensisch-psychiatrischen Sachverständigen entwickelten Kriterien für die Beurteilung der freien Willensbestimmung i. S. der §§ 104 Nr. 2, 2229 Abs. 4 BGB. Bezüglich weiterer Einzelheiten, Methodenfragen und hilfreicher Beweismittel wird auf andere Publikationen verwiesen (ausführlich bei Cording Geschäftsfähigkeit und ihre Unterformen, in Cording & Nedopil [Hrsg.], Psychiatrische Begutachtungen im Zivilrecht – Ein Handbuch für die Praxis, Pabst Science Publishers, Lengerich 2014, S. 29-128).

Kernaussagen
  • Die Beurteilung der Testier(un)fähigkeit hat in einem zweistufigen Verfahren zu erfolgen: 1. Lag im fraglichen Zeitraum eine im rechtlichen Sinne krankheitswertige psychische Störung vor? 2. War aufgrund daraus resultierender psychopathologischer Fun...