Sonderausgabenabzug von als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer abgeführten Kirchensteuern – Abgeltungswirkung des gesonderten
Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen – Reichweite der Einschränkung des Sonderausgabenabzugs bei Zurechnung zu den
gewerblichen Kapitaleinkünften i.S.d. § 20 Abs. 8 EStG
Leitsatz
Die Einschränkung des Sonderausgabenabzugs für als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer abgeführte Kirchensteuern gemäß § 10 Abs.
1 Nr. 4 Halbsatz 2 EStG greift nicht ein, wenn eine der Abzugsteuer unterliegende Gewinnausschüttung nicht mit der in § 43
Abs. 5 Satz 2 EStG geregelten Abgeltungswirkung abschließend dem gesonderten Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen
gemäß § 32d Abs. 1 Satz 1 EStG unterfällt, weil sie aufgrund einer Betriebsaufspaltung den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnen
ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2017 S. 212 Nr. 3 NWB-EV 2017 S. 45 Nr. 2 SAAAF-89243
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