Außensteuergesetz Kommentar
3. Aufl. 2017
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Vorbemerkungen zu §§ 7 - 14
Vorbemerkungen zu §§ 7 - 14
(Pohl)
A. Hinzurechnungsbesteuerung
1§§ 7-14 AStG enthalten die sog. Hinzurechnungsbesteuerung. Der Begriff der Hinzurechnungsbesteuerung lässt, anders als der englische Begriff „CFC Taxation“, nicht auf das Wesen der Hinzurechnungsbesteuerung schließen. „CFC Taxation“ (Controlled Foreign Company Taxation) besagt schon in der Formulierung, dass ausländische Kapitalgesellschaften, die inlandsbeherrscht sind, besteuert werden.
2Seit der Einführung der Körperschaftsteuer nach dem I. Weltkrieg werden Kapitalgesellschaften als eigenständige Steuerrechtssubjekte behandelt, deren Gewinne bei ihren Anteilseignern erst bei der Ausschüttung steuerlich erfasst werden. Solange keine Ausschüttung erfolgt, kann daher keine Besteuerung beim Anteilseigner eintreten (sog. Abschirmwirkung), sondern erst dann, wenn die Gewinne der Gesellschaft in Form von Dividenden oder Veräußerungen von Anteilen realisiert werden. Diese Realisierung kann aber oft beliebig lang aufgeschoben werden, weshalb man auch von der Aufschubwirkung (deferral principle) spricht.
3Daraus ergeben sich Gestaltungsanreize für Personen, die in Hochste...