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Mindestlohn: Übergangsregelung läuft aus
Seit ist es keiner Branche mehr erlaubt, Mindestlöhne unter 8,50 € zu zahlen. Bis Ende 2016 konnten in bestimmten Fällen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung oder der Landwirtschaft geringere Entgelte als der gesetzlich vereinbarte Mindestlohn gezahlt werden. Der neue Mindestlohn von 8,84 € muss hier i. d. R. erst ab 2018 vergolten werden. Bis dahin genügen die bis 2016 geltenden 8,50 €. Mehr zu der Übergangsreglung unter http://go.nwb.de/acp8l.