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LAG Frankfurt/Main Urteil v. - 16 Sa 202/11

Gesetze: BGB § 626 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

1. Ein Verstoß der Arbeitnehmerin gegen eine Sachbezugsregelung ist an sich geeignet, eine Kündigung aus wichtigem Grund zu rechtfertigen.

2. Gibt der Arbeitgeber dem in der Anhörung zu einer Verdachtskündigung geäußerten Wunsch der Arbeitnehmerin, ihren Rechtsanwalt hinzuzuziehen, nicht nach, führt dies weder zur Unwirksamkeit der Anhörung zur Verdachtskündigung, noch zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung, sondern dazu, dass der weitere Gang der Anhörung prozessual nicht verwertbar ist. Zuvor gemachte Angaben der Arbeitnehmerin können jedoch berücksichtigt werden.

Fundstelle(n):
HAAAF-88963

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