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BFH  - V R 45/16 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: InsO § 270 Abs 1, InsO § 35, InsO § 55, UStG § 17 Abs 1

Rechtsfrage

Insolvenz

Gelten die Regelungen über die Insolvenzmasse im Verfahren der Eigenverwaltung uneingeschränkt gemäß den §§ 270 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 35 ff. InsO, so dass auch bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens unter Anordnung der Eigenverwaltung Entgeltforderungen nur noch für die Insolvenzmasse vereinnahmt werden können und damit in dem vorinsolvenzrechtlichen Unternehmensteil aus Rechtsgründen uneinbringlich werden?

Forderung; Insolvenz; Masseanspruch; Uneinbringlichkeit

Fundstelle(n):
RAAAF-88805

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