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Jahresabschluss kompakt 2016/2017 – 24. Abschied von der Einheitsbilanz: Aufstellung einer eigenständigen Steuerbilanz
Eine Übersicht der Checklisten zum Jahresabschluss finden Sie unter NWB YAAAD-29128.
1. Notwendigkeit der Aufstellung einer Steuerbilanz
Die steuerliche Gewinnermittlung erfolgt gem. § 4 Abs. 1 i. V. mit § 5 Abs. 1 EStG auf der Grundlage des handelsrechtlichen Jahresabschlusses (Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz). Zweck der Steuerbilanz ist die periodengerechte Ermittlung des Gewinns als Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens zum Zwecke der gleichmäßigen Besteuerung. Der handelsrechtliche Jahresabschluss wird nach § 264 Abs. 2 HGB unter Beachtung der GoB und dem Gläubigerschutzgedanken für die Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendem Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft aufgestellt.
Durch das BilMoG wurde mit Wirkung ab dem Wirtschaftsjahr 2009 § 5 Abs. 1 EStG geändert. Hier wird die Grundlage der Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Wertansätze für die steuerrechtliche Gewinnermittlung geregelt. Gleichzeitig wurde mit dem BilMoG die umgekehrte Maßgeblichkeit – die steuerliche Anerkennung von Wahlrechten nur dann, wenn sie auch handelsrechtlich ausgeübt wurden...