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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 14 | Umsatzsteuer: Ausschluss der Vorsteuer bei „Wissenmüssen“ von Steuerbetrug

Der Ausschluss des Vorsteuerabzugs droht, wenn ein Unternehmer von einem Betrug wusste oder hätte wissen müssen. Unklar ist allerdings, was unter „wissen müssen” konkret zu verstehen ist. Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Köln bringt hier nun ein wenig Licht ins Dunkel. Die Entscheidung stärkt Unternehmer, die versehentlich mit Betrugsfällen in geschäftlichen Kontakt kommen, bei der Durchsetzung ihres Anspruchs auf Erstattung der Vorsteuer.

Der Vorsteuerabzug ist in jüngster Vergangenheit insbesondere aufgrund der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen „Senatex” und „Barlis 06” in die Schlagzeilen geraten. Der EuGH hat einem übertriebenen Formalismus eine klare Absage erteilt und die Verzinsung bei der Berichtigung von Rechnungen gestoppt . Wir hatten Sie im letzten Monat, in unserer Dezember-Ausgabe 2016, darüber informiert.

In den beiden genannten Verfahren ging es um fehlerhafte Angaben in einer Rechnung. Wie Sie wissen, ist der Vorsteuerabzug aber keineswegs nur dann gefährdet. Das vermeintliche Wissen von betrügerischen Handlungen im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Leistungskette birgt ebenfalls das Risiko, dass der Vor...