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Track 22 | Vermietungseinkünfte: Entschädigung für Hochspannungsleitung ist zu versteuern
Eine Entschädigung für die Überspannung eines Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung ist vom Eigentümer zu versteuern. Zwar handelt es sich nicht um Einkünfte aus sonstigen Leistungen i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG, wenn die Leistung nicht freiwillig erbracht wird, sondern zur Vermeidung eines förmlichen Enteignungsverfahrens. Die Entschädigung ist aber als Entgelt für die Belastung eines Grundstücks mit einer Dienstbarkeit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzuordnen.
Eine Entschädigung für die Überspannung eines Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung führt zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Das hat kürzlich das Finanzgericht Düsseldorf entschieden. Und zwar auch dann, wenn die Immobilie nicht vermietet, sondern selbst bewohnt wird. Das letzte Wort hat der IX. Senat des Bundesfinanzhofs.
Im Streitfall hatte der Eigentümer eines Grundstücks eine Entschädigung von einmalig knapp 18.000 € erhalten. Das Finanzamt berücksichtigte die Zahlung in voller Höhe als Einkünfte aus sonstigen Leistungen. Das FG aus der nordrheinwestfälischen Landeshauptstadt ist dem nicht gefolgt. Die Leistung sei nicht freiwillig erbracht worden, sondern zur Vermeidung eines förmlichen Enteignungsverfah...