Heimatflughafen als erste Tätigkeitsstätte
einer Flugzeugführerin im Sinne von § 9 Abs. 4 EStG
Leitsatz
Der
Stationierungs- oder Heimatflughafen, der einem Flugzeugführer von
seinem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag oder durch eine die arbeitsvertragliche
Regelung ausfüllende Weisung unbefristet zugewiesen wird und an
dem er seine Einsätze regelmäßig beginnt und beendet, ist seine
erste Tätigkeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 4 EStG i. d. F. des Gesetzes
zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des
steuerlichen Reisekostenrechts vom (BGBl I 2013,
285). Auf die von der Rechtsprechung entwickelten
Grundsätze zur Auslegung des Begriffs der "regelmäßigen Arbeitsstätte"
kommt es nach der gesetzlichen Neuregelung nicht mehr an.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2017 S. 27 Nr. 1 NWB-Eilnachricht Nr. 39/2017 S. 11 NWB-Eilnachricht Nr. 5/2017 S. 317 DAAAF-88626
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