Zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der AfA gem. § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. g InvStG bei Sondervermögen i.S.d. InvStG: fehlerhafte Feststellung bindend - AfA nur bis zur Höhe der positiven Erträge aus Vermietung und Verpachtung?
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Ist § 3 Abs. 3 Satz 1 InvStG einschränkend dahingehend auszulegen, dass der als Besteuerungsgrundlage auszuweisende Betrag der abgezogenen AfA (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g InvStG) bei inländischen Spezial-Sondervermögen nur in der Höhe festzustellen ist, in der die AfA in den ausgeschütteten oder ausschüttungsgleichen Erträgen als Werbungskosten berücksichtigt worden ist?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
GAAAF-88570