Arbeitshilfe - Stand: 25.07.2018

Unterhaltszahlungen an einen im Ausland lebenden Angehörigen - Keine Begrenzung der Berücksichtigung einer zum Teil auch für das nächste Kalenderjahr geleisteten Unterhaltszahlung

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Dürfen im Streitjahr geleistete Unterhaltszahlungen, auch sofern sie dazu bestimmt sind, den Unterhaltsbedarf des folgenden Jahres zu befriedigen, bei der Besteuerung des Streitjahres berücksichtigt werden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
ZAAAF-88568