Vorsteuerabzug im Billigkeitswege – Auswirkungen des EuGH Urteils Reemtsma
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Ist die Vorsteuer aus Rechnungen im Billigkeitswege zum Abzug zuzulassen und sind die Erstattungsbeträge zu verzinsen, wenn die Uneinbringlichkeit von Forderungen nicht feststehe, obwohl wegen der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens die titulierten Ansprüche faktisch nicht durchzusetzen sind?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
XAAAF-88560