Ergänzungsbilanz für persönlich haftenden Komplementär einer KGaA kann nicht gebildet werden?
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Kann der persönlich haftende Gesellschafter einer KGaA Ergänzungsbilanzen bilden und darin Absetzungen für Abnutzung auf die dem Betriebsvermögen der KGaA zuzurechnenden Wirtschaftsgüter vornehmen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
PAAAF-88541