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LSG Bayern Urteil v. - L 1 RS 2/13

Die Beteiligten streiten um die Verpflichtung der Beklagten, die Zeit vom 1. Januar 1976 bis 30. Juni 1990 als Zeit der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der Anlage 1 zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) festzustellen.

Fundstelle(n):
VAAAF-88283

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