Die Prüfung der Personalfachkaufleute
11. Aufl. 2016
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Musterprüfung
1. Prüfungsanforderungen der Personalfachkaufleute
Die Prüfung der Personalfachkaufleute basiert auf der aktuellen Rechtsverordnung vom und dem neuen Rahmenplan mit Lernzielen des DIHK vom April 2011. Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Personalfachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau“. Im Einzelnen enthält die Rechtsverordnung folgende Regelungen:
1.1 Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen (§ 2 Abs. 1 der Rechtsverordnung), wer
eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis
oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Abweichend von § 2 Abs. 1 der Rechtsverordnung ist zuzulassen, wer durch Zeugnisse oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er die Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung rechtfertigen (Generalklausel).
1.2 Gliederung und Durchführung der Prüfung
Eine schriftliche Prüfung (Klausur) ist in den folg...