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FG Köln 10.03.2016 13 K 1602/11, BBK 24/2016 S. 1176

Steuerrecht | Abstandszahlung für Vertragsaufhebung kein Wirtschaftsgut

Die Abstandszahlung an den Vertragspartner für die Aufhebung eines ungünstigen Vertrags ist sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe abziehbar. Die Abstandszahlung führt nicht zu einem Wirtschaftsgut, das über die an sich vorgesehene Restlaufzeit des Vertrags abzuschreiben ist.

Ein Unternehmer hatte mit einer Vertriebsagentur im Jahr 1998 eine Provisionsvereinbarung für die Kundenakquisition [i]Vertrag war wirtschaftlich nachteilig getroffen, die bis zum Jahr 2008 laufen sollte. Die Vereinbarung war für den Unternehmer aber wirtschaftlich nachteilig, weil er auch für Kunden, die er selbst geworben hatte, eine Provision zahlen musste und weil die Provision höher als sein Nettoertrag war. Er hob daher im Jahr 2001 den Vertrag mit der Agentur auf und zahlte hierfür eine Abstandszahlung. Das FA sah hierin die Erlangung eines Wi...