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OLG München 12.10.2016 7 U 1983/16, NWB 50/2016 S. 3772

Gesellschaftsrecht | Nachweis für Erfüllung der (Rest-)Einlageschuld durch einzahlenden GmbH-Gesellschafter

Auch wenn für (Bar-)Leistungen auf die Resteinlageschuld zum GmbH-Anteil die zur Erfüllungswirkung (§ 362 BGB) einzuhaltenden Zahlungsmodalitäten nicht in gleicher Weise vorgeschrieben sind wie für die Mindest(bar)einzahlung im Gründungsstadium der Gesellschaft, sind gewisse Mindestvoraussetzungen hinsichtlich eines tatsächlich zugunsten der GmbH wirkenden vollwertigen, unbeschränkten und definitiven Vermögenszuflusses zu erfüllen, für deren Vorliegen der einzahlende Gesellschafter die allgemeine Darlegungs- und Beweislast hat.

Anmerkung:

Der einlagepflichtige Gesellschafter muss damit also nicht nur den bloßen Mittelzufluss nachweisen, sondern auch, dass diese Barmittel der Gesellschaft effektiv zugeflossen sind, woran der Gesellschafter im Streitfall aber selbst bereits hätte zweifeln müssen, weil ...