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Gesellschaftsrecht | Zeitliche Verlegung der Gesellschafterversammlung wegen persönlicher Verhinderung
Bringt ein Gesellschafter einer (nur) aus wenigen Gesellschaftern bestehenden personalistisch geprägten Gesellschaft nachvollziehbare Gründe vor, die ihn unverschuldet daran hindern, zu einer – zumal in der typischen Urlaubszeit – anberaumten Gesellschafterversammlung zu erscheinen, kann er gerade bei einer solchen personalistisch geprägten Gesellschaft mit (ihren) gesteigerten Rücksichtnahmepflichten einen Rechtsanspruch darauf haben, dass die Mitgesellschafter den Hinderungsgrund bei der Terminfestlegung berücksichtigen. Insbesondere [i]infoCenter „GmbH-Gesellschafterversammlung“ NWB CAAAB-05663 dann, wenn Beschlüsse gefasst werden (sollen), die für die berufliche Zukunft eines Gesellschafters von zentraler Bedeutung sind und die keine Notmaßnahme darstellen, darf dem hiervon betroffenen Gesellschafter die Teilnahme an der Gesellschafterversamm...