Kompendium Arbeitsrecht und Sozialversicherung
8. Aufl. 2016
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G. Arbeitsrechtliche Bezüge im Europarecht
001Das Recht der Europäischen Union („Europarecht“) überlagert das Recht der Mitgliedstaaten und geht diesem vor. Zum Europarecht gehören insbesondere der Vertrag über die Europäische Union (EUV) sowie der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Mit dem AEUV rechtlich auf gleicher Ebene steht gem. Art. 6 Abs. 1 EUV die Europäische Grundrechte-Charta (EGC). Weitere Bestimmungen mit Bezug zum Arbeitsrecht finden sich im europäischen „Sekundärrecht“, also in auf Grundlage des Primärrechts erlassenen Richtlinien und Verordnungen. Eine vollständige Darstellung würde den Rahmen dieses Buches sprengen, daher sollen an dieser Stelle nur einige Vorschriften von besonderer Bedeutung erläutert werden.
002Im AEUV haben insbesondere die Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Art. 45 ff. AEUV, die Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 ff. sowie die Vorschriften über die Sozialpolitik in den Art. 151 – 161 AEUV für das Arbeitsrecht Bedeutung.
003Der Arbeitnehmerbegriff des Unionsrechts erfasst Personen, die weisungsgebunden Leistungen für einen Dritten gegen Entgelt erbringen. Das Unionsrecht geht dabei teilweise weiter als das deutsche Recht. So fallen grundsätzlich auch Beamte unter den Arbeitnehmerbegriff, sofern sie keine hoheitlichen Au...