Kompendium Arbeitsrecht und Sozialversicherung
8. Aufl. 2016
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F. Überblick über das Verfahrensrecht
001Im Bereich des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts entstehen unterschiedliche Ansprüche, für die der Rechtsweg zu den Arbeits- und Sozialgerichten und in einigen Fällen auch zu den Verwaltungs- oder Zivilgerichten gegeben ist. Die Auswahl des sachlich zuständigen Gerichts wird durch den Streitgegenstand bestimmt.
002Die Beratung ihrer Mitglieder in arbeitsrechtlichen Fragen gehört zu den satzungsmäßigen Aufgaben der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände. Rat und Auskunft erteilen auch die öffentlichen Rechtsberatungsstellen einzelner Bundesländer und selbstverständlich die Rechtsanwälte, von denen einige die besondere Zulassung als Fachanwalt für Arbeitsrecht oder als Fachanwalt für Sozialrecht erworben haben.
1. Schiedsgerichtsverfahren
003Rechtsstreitigkeiten im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht werden häufig durch ein Schiedsgericht oder durch einen Schlichtungsausschuss entschieden, noch bevor ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird. Die Inanspruchnahme einer Schlichtungsstelle oder eines Schiedsgerichts erfolgt nach vorhergehender, vertraglicher Vereinbarung oder aufgrund einer gesetzlichen Anordnung eines Schlichtungs- oder Schieds...