Kompendium Arbeitsrecht und Sozialversicherung
8. Aufl. 2016
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E. Datenschutzerfordernisse
001In allen Arbeitsverhältnissen und im System der Sozialversicherung werden zahlreiche personenbezogene Daten der Arbeitnehmer und Versicherten erhoben, verarbeitet und genutzt. Zunehmend erfolgt die Datenverarbeitung in komplexen Personalinformationssystemen privater und öffentlicher Arbeitgeber und in den Organisationen der sozialen Sicherung. Die Erfassung der Arbeitnehmerdaten bei Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses (Datenerhebung), das Meldewesen zur Sozialversicherung (Datenübermittlung), die Einrichtung von Gesundheitskarten durch die Krankenversicherungen (mobile Speichermedien), die IT-gestützte Personalverwaltung (Datenverarbeitung und -nutzung) – viele Abläufe im Arbeitsverhältnis und im Sozialversicherungsbereich enthalten datenschutzrechtliche Aspekte.
002Das Datenschutzrecht wurde als besonderes Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung entwickelt und gilt als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gem. Art. 2 GG. Es geht bei dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht nicht nur um die Abwehr von Eingriffen in die informationelle Selbstbestimmung durch das Ablesen fremder Handy-Gesprächsdaten oder die polizeiliche Videoüberwachung auf der Reeperb...