Kompendium Arbeitsrecht und Sozialversicherung
8. Aufl. 2016
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B. Das Individualarbeitsrecht
001Das Individualarbeitsrecht umfasst alle Regelungen, die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und die daraus erwachsenden Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien betreffen. Dazu gehören die Rechtsnormen über das Zustandekommen und den Inhalt eines Arbeitsvertrages und die Vorschriften über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Außerdem gehört das Arbeitnehmerschutzrecht wie die Vorschriften über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, den gesetzlichen Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz und der gesetzliche Mindestlohn zum Individualarbeitsrecht.
1. Begründung des Arbeitsverhältnisses
002Ein Arbeitsverhältnis entsteht durch den Abschluss eines Arbeitsvertrages. Hierfür sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen erforderlich (Vertragstheorie). Erforderlich ist eine Einigung über die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Erbringung der vereinbarten Arbeitsleistung und die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Die Entscheidung, wen der Arbeitgeber einstellt, ist grundsätzlich seine freie unternehmerische Entscheidung. Gleichwohl gewährt das Betriebsverfassungsrecht dem Betriebsrat verschiedene Mitwirkungs...