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EuGH  - C-529/16 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: ZK Art 29 Abs 1, EWGV 2913/92 Art 29 Abs 1, ZK Art 29 Abs 2 Buchst a, EWGV 2913/92 Art 29 Abs 2 Buchst a, ZK Art 29 Abs 2 Buchst b, EWGV 2913/92 Art 29 Abs 2 Buchst b, ZK Art 31, EWGV 2913/92 Art 31, ZKDV Art 181a, EWGV 2454/93 Art 181a, ZK Art 28, EWGV 2913/92 Art 28, ZK Art 28ff, EWGV 2913/92 Art 28ff

Rechtsfrage

1. Lassen es die Vorschriften der Art. 28 ff. der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 302, S. 1) in der durch die Verordnung (EG) Nr. 2700/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom (ABl. L 311, S. 17) geänderten Fassung zu, einen vereinbarten Verrechnungspreis, der sich aus einem zunächst in Rechnung gestellten und angemeldeten Betrag und einer pauschalen Berichtigung nach Ablauf des Abrechnungszeitraums zusammensetzt, unter Anwendung eines Aufteilungsschlüssels als Zollwert zu Grunde zu legen, und zwar unabhängig davon, ob am Ende des Abrechnungszeitraums eine Nachbelastung oder eine Gutschrift an den Beteiligten erfolgt?

2. Wenn ja: Kann der Zollwert anhand vereinfachter Ansätze geprüft bzw. festgesetzt werden, wenn die Auswirkungen nachträglicher Verrechnungspreisanpassungen (sowohl nach oben als auch nach unten) anzuerkennen sind?

Anpassung; Aufteilung; Gutschrift; pauschal; Rechnung; Verrechnungspreis; Zollwert

Fundstelle(n):
YAAAF-87566

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