Jahresabschluss der Klein- und Kleinstkapitalgesellschaften
2. Aufl. 2016
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6. Größenklassen
6.1 Prüfschema zur Klassifizierung
Für die Rechnungslegungspflichten der Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkten Personenhandelsgesellschaften (§ 264a HGB) sind nach §§ 267, 267a HGB vier Größenklassen zu unterscheiden: Kleinstkapitalgesellschaft, kleine Kapitalgesellschaft, mittelgroße Kapitalgesellschaft und große Kapitalgesellschaft. Doch vor der Klassifizierung empfiehlt sich systematisch, zwei andere Fragen zu beantworten: Ist die Gesellschaft kapitalmarktorientiert? Falls ja, gilt sie ohnehin als große Kapitalgesellschaft. Falls nicht, folgt die zweite Frage: Wird die Kapitalgesellschaft ggf. befreiend für die Prüfung und Offenlegung ihres Jahresabschlusses in einen Konzernabschluss einbezogen? Hierzu sind besondere Voraussetzungen zu prüfen. Die Systematik ergibt sich aus dem nachfolgenden Prüfschema.
Besteht kein „Verdacht“ auf Kapitalmarktorientierung und Konzernzugehörigkeit, können die Kap. 6.2 und 6.3 übersprungen werden.S. 58
6.2 Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft
6.2.1 Definition und Rechtsfolgen
Eine Kapitalgesellschaft ist kapitalmarktorientiert (§ 264d HGB), wenn von ihr emittierte
Eigenkapitaltitel ...