Jahresabschluss der Klein- und Kleinstkapitalgesellschaften
2. Aufl. 2016
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1. Überblick: Aufstellung des Jahresabschlusses und Offenlegung
1.1 Handelsrechtliche Bedeutung des Jahresabschlusses
Der handelsrechtliche Jahresabschluss, der von allen Kaufleuten aufzustellen ist (mit Ausnahme kleiner Einzelkaufleute, §§ 241a i. V. m. 242 Abs. 4 HGB), erfüllt wichtige gesellschaftsrechtliche, steuerrechtliche und wirtschaftliche Funktionen:
Er dient der Erfolgsermittlung und der Gewinn- und Verlustzurechnung an die Gesellschafter. Die Feststellung des Jahresabschlusses ist Voraussetzung für wirksame Gewinnentnahmebeschlüsse.
Er ist nach wie vor Basis der Ermittlung der ertragsteuerlichen Bemessungsgrundlage, also der Steuerbilanz, wenngleich durch BilMoG seit 2010 die materiellen Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz deutlich zugenommen haben (siehe Kap. 2).
Er dient der Information zahlreicher tatsächlicher und potenzieller Geschäfts- und Vertragspartner des Unternehmens, z. B. Banken, Leasinggesellschaften, Lieferanten, Kunden und Arbeitnehmern. Oft werden auf Basis dieser Informationen und ihrer Weiterverarbeitung zu Bonitätsurteilen und Ratings Entscheidungen, bspw. über die Kreditvergab...