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NWB EV 12/2016 S. 407

Gesetzgebung – Flexirentengesetz verabschiedet (Bundesrat)

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 25. 11. 2016 grünes Licht für die Flexi-Rente gegeben und sich zugleich für eine Stärkung des Ehrenamtes ausgesprochen. In einer Entschließung zum Flexirentengesetz fordert er, Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten grundsätzlich nicht als Einkommen anzurechnen.

Hinweis: Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Die Regelungen zu den Ausgleichszahlungen und der Aufbesserung der Rentenansprüche sollen bereits im Januar 2017 in Kraft treten. Die Regelungen zur neuen Hinzuverdienstgrenze sollen ab Juli 2017 gelten.

Quelle: Plenum Kompakt vom 25. 11. 2016