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Einkommensteuer | Verrechnung von sog. Altverlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Dem Feststellungsbescheid über Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften gem. § 23 EStG nach der bis zum geltenden Rechtslage (sog. Altverluste) kommt als Grundlagenbescheid gem. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO bei einer Verlustverrechnung im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung mit Kapitaleinkünften i. S. des § 20 Abs. 2 EStG sowohl hinsichtlich des Bestehens als auch der Höhe der Altverluste Bindungswirkung zu. (2) Durch das Nichtbeachten eines Grundlagenbescheids bei der erstmaligen Festsetzung der Steuer oder einer Folgeänderung wird der Grundlagenbescheid nicht „verbraucht“. Er ist nach wie vor geeignet, eine spätere nochmalige Änderung des Folgebescheids zu rechtfertigen. (3) Die Verrechnung von Altverlusten aus der Veräußerung von Wertpapieren mit nach der Verrec...