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BSG Urteil v. - 12 RK 59/92

Leitsatz

Leitsatz:

»Der Arbeitgeber muß auch dann Beiträge auf Arbeitsentgelt an die Einzugsstelle zahlen, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsengelt vom Arbeitgeber wegen einer tariflichen Ausschlußklausel nicht mehr verlangen kann.«

Fundstelle(n):
PAAAF-87274

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