IFRS 9 BA.8
Anhang B: Anwendungsleitlinien
Definitionen (Anhang A)
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
BA.8
Allein die Tatsache, dass eine Verbindlichkeit zur Finanzierung von Handelsaktivitäten verwendet wird, genügt nicht, um sie als „zu Handelszwecken gehalten“ einzustufen.
Fundstelle(n):
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QAAAF-87184