IFRS 9 BA.6
Anhang B: Anwendungsleitlinien
Definitionen (Anhang A)
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
BA.6
Handel ist normalerweise durch eine aktive und häufige Kauf- und Verkaufstätigkeit gekennzeichnet, und zu Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente dienen im Regelfall der Gewinnerzielung aus kurzfristigen Schwankungen der Preise oder Händlermargen.
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QAAAF-87184