Anhang B: Anwendungsleitlinien
Datum des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften (Kapitel 7)
Übergangsvorschriften (Abschnitt 7.2)
Wertminderung
B7.2.4
Ein Unternehmen mit wenig historischen Informationen kann Informationen aus internen Berichten und Statistiken (die eventuell bei der Entscheidung über die Einführung eines neuen Produkts erstellt wurden), Informationen über ähnliche Produkte oder Erfahrungswerte von Vergleichsunternehmen derselben Branche für vergleichbare Finanzinstrumente, falls relevant, heranziehen.
Fundstelle(n):
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QAAAF-87184