Anhang B: Anwendungsleitlinien
Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Kapitel 6)
Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Abschnitt 6.4)
Methoden zur Beurteilung, ob die Anforderungen an die Wirksamkeit der Absicherung erfüllt sind
B6.4.14
Wenn beispielsweise die entscheidenden Bedingungen (wie etwa Nominalbetrag, Fälligkeit und Basisobjekt) des Sicherungsinstruments und des Grundgeschäfts übereinstimmen oder eng aneinander angepasst sind, könnte ein Unternehmen auf Grundlage einer qualitativen Beurteilung dieser entscheidenden Bedingungen folgern, dass das Sicherungsinstrument und das Grundgeschäft aufgrund desselben Risikos wertmäßig in der Regel gegenläufig sind und dass daher eine wirtschaftliche Beziehung zwischen dem Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument besteht (siehe Paragraphen B6.4.4–B6.4.6).
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