IFRS 9 B6.3.20

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Kapitel 6)

Grundgeschäfte (Abschnitt 6.3)

Komponenten eines Nominalbetrags

B6.3.20

Eine Layerkomponente, die eine Option zur vorzeitigen Rückzahlung beinhaltet, kann nicht als Grundgeschäft in einer Absicherung des beizulegenden Zeitwerts designiert werden, wenn sich Änderungen des abgesicherten Risikos auf den beizulegenden Zeitwert der Option zur vorzeitigen Rückzahlung auswirken, es sei denn, der designierte Layer beinhaltet die Auswirkung der zugehörigen Option zur vorzeitigen Rückzahlung bei der Bestimmung der Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Geschäfts.

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QAAAF-87184