Anhang B: Anwendungsleitlinien
Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Kapitel 6)
Grundgeschäfte (Abschnitt 6.3)
Risikokomponenten
B6.3.15
Eine vertraglich spezifizierte Inflationsrisikokomponente der Zahlungsströme aus einer bilanzierten inflationsgebundenen Anleihe ist (unter der Voraussetzung, dass keine getrennte Bilanzierung als eingebettetes Derivat erforderlich ist) so lange einzeln identifizierbar und verlässlich bewertbar, wie andere Zahlungsströme aus dem Instrument von der Inflationsrisikokomponente nicht betroffen sind.
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QAAAF-87184