IFRS 9 B6.2.1
Anhang B: Anwendungsleitlinien
Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Kapitel 6)
Sicherungsinstrumente (Abschnitt 6.2)
Zulässige Instrumente
B6.2.1
Derivate, die in hybride Verträge eingebettet sind, aber nicht getrennt bilanziert werden, können nicht als separate Sicherungsinstrumente designiert werden.
Fundstelle(n):
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QAAAF-87184