Anhang B: Anwendungsleitlinien
Bewertung (Kapitel 5)
Gewinne und Verluste (Abschnitt 5.7)
Bedeutung des Begriffs „Ausfallrisiko“ (Paragraphen 5.7.7 und 5.7.8)
B5.7.14
Zwecks Anwendung der Vorschrift in Paragraph 5.7.7(a) ist das Ausfallrisiko vom vermögenswertspezifischen Wertentwicklungsrisiko zu unterschieden. Das vermögenswertspezifische Wertentwicklungsrisiko ist nicht das Risiko, dass ein Unternehmen einer bestimmten Verpflichtung nicht nachkommt, sondern das Risiko, dass sich der Wert eines einzelnen Vermögenswerts oder einer Gruppe von Vermögenswerten ungünstig entwickelt (oder ganz verfällt).
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QAAAF-87184