IFRS 9 B5.7.12

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Bewertung (Kapitel 5)

Gewinne und Verluste (Abschnitt 5.7)

Verbindlichkeiten, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden

B5.7.12

Zwecks Anwendung der Vorschriften in den Paragraphen 5.7.7 und 5.7.8 wird eine Rechnungslegungsanomalie nicht allein durch die Bewertungsmethode verursacht, mit der ein Unternehmen die Auswirkungen von Veränderungen beim Ausfallrisiko einer Verbindlichkeit bestimmt. Eine Rechnungslegungsanomalie im Gewinn oder Verlust würde nur dann entstehen, wenn die Auswirkungen von Veränderungen beim Ausfallrisiko (im Sinne von IFRS 7) der Verbindlichkeit voraussichtlich durch Veränderungen beim beizulegenden Zeitwert eines anderen Finanzinstruments kompensiert werden. Eine Anomalie, die nur durch die Bewertungsmethode entsteht (z. B. weil ein Unternehmen Veränderungen beim Ausfallrisiko einer Verbindlichkeit nicht von anderen Veränderungen bei deren beizulegendem Zeitwert isoliert), hat keinen Einfluss auf die in den Paragraphen 5.7.7 und 5.7.8 verlangte Beurteilung. Es ist beispielsweise möglich, dass ein Unternehmen Veränderungen beim Ausfallrisiko einer Verbindlichkeit nicht von Veränderungen beim Liquiditätsrisiko trennt. Wenn das Unternehmen die kombinierte Wirkung beider Faktoren im sonstigen Ergebnis ausweist, kann eine Anomalie auftreten, weil Veränderungen beim Liquiditätsrisiko eventuell in der Bewertung der finanziellen Vermögenswerte des Unternehmens zum beizulegenden Zeitwert berücksichtigt sind und die gesamte Änderung des beizulegenden Zeitwerts dieser Vermögenswerte im Gewinn oder Verlust ausgewiesen wird. Eine solche Anomalie ist jedoch auf eine Ungenauigkeit bei der Bewertung und nicht auf die in Paragraph B5.7.6 beschriebene kompensierende Beziehung zurückzuführen und hat daher keinen Einfluss auf die in den Paragraphen 5.7.7 und 5.7.8 verlangte Beurteilung.

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