Anhang B: Anwendungsleitlinien
Bewertung (Kapitel 5)
Wertminderung (Abschnitt 5.5)
Bemessung erwarteter Kreditverluste
Wahrscheinlichkeitsgewichtetes Ergebnis
B5.5.41
Bei der Schätzung der erwarteten Kreditverluste ist weder ein „Worst Case“-Szenario noch ein „Best Case“-Szenario zugrundezulegen. Stattdessen spiegelt eine Schätzung der erwarteten Kreditverluste stets sowohl die Möglichkeit des Eintretens als auch die Möglichkeit des Ausbleibens eines Kreditausfalls wider, auch wenn das wahrscheinlichste Ergebnis das Ausbleiben eines Kreditausfalls ist.
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QAAAF-87184