IFRS 9 B5.5.36
Anhang B: Anwendungsleitlinien
Bewertung (Kapitel 5)
Wertminderung (Abschnitt 5.5)
Bemessung erwarteter Kreditverluste
Ausfalldefinition
B5.5.36
Nach Paragraph 5.5.9 hat ein Unternehmen bei der Bestimmung, ob sich das Ausfallrisiko bei einem Finanzinstrument signifikant erhöht hat, die Veränderung des Risikos des Eintretens eines Ausfalls seit dem erstmaligen Ansatz zu berücksichtigen.
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QAAAF-87184